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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN

Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Martin Pape im Folgenden „Vermie­ter“ – genannt.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr.

Die Anmietung ist ausschließlich für Künstler mit entsprechender Tätigkeit erlaubt.
Eine Anmietung als Proberaum für Musiker ist nicht gestattet. Ausstellungen und Galerien bedürfen der vorherigen Absprache.
Eine andere Nutzung als in der Buchung angegeben führen zur Nichtigkeit des Mietvertrages und zum Vertragsbruch mit einer Strafe bis zu 300 EUR.
Foto-Shootings mit Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie einer volljährigen Begleitung.

Der Mieter ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.

1. Klausel zur Umsatzsteueroption

Der Vermieter hat für das Objekt zur Umsatzsteuer optiert. Der Mieter verpflichtet sich daher, das Mietobjekt ausschließlich zur Erzielung von Umsätzen zu verwenden, die den Vorsteuerabzug des Vermieters nicht ausschließen, also in dem Mietobjekt keine umsatzsteuerfreien Geschäfte durchzuführen. Dem Mieter ist bekannt, dass grundsätzlich nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze die Option des Vermieters zur Umsatzsteuer ermöglichen und dass die Finanzbehörden und                  -gerichte anderweitige Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, nur innerhalb enger Bagatellgrenzen unbeanstandet lassen. Der Mieter hat dem Vermieter auf dessen Verlangen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines Steuerberaters nachzuweisen, dass im Mietobjekt ausschließlich Umsätze durchgeführt wurden, die den Vorsteuerabzug des Vermieters nicht ausschließen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner alle Auskünfte zu erteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung und Aufrechterhaltung seiner Umsatzsteueroption benötigt. Der Mieter ist verpflichtet, diese Verpflichtung auch auf seine Rechtsnachfolger sowie alle Personen, die das Mietobjekt mit seiner Zustimmung selbständig nutzen, z.B. Untermieter, zu übertragen; er bleibt jedoch gegenüber dem Vermieter unmittelbar verpflichtet. Der Mieter wird für alle Untermietverhältnisse seinerseits zur Umsatzsteuer optieren.

Der Mieter hat dem Vermieter – unabhängig davon, ob den Mieter ein Verschulden trifft – alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass der Mieter oder die vorstehend benannten Dritten entgegen der vertraglichen Zusicherung des Mieters in einem so großen Umfang umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen, dass dies zur Aberkennung/Korrektur der Umsatzsteueroption des Vermieters führt.

Entfällt die Voraussetzung für die Umsatzsteueroption des Vermieters, weil der Mieter das Mietobjekt ganz oder teilweise nicht entsprechend den vorstehenden Vereinbarungen verwendet, ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Vielmehr wird in diesem Fall die bisherige Bruttomiete (monatliche Grundmiete ohne Nebenkostenvorauszahlungen, jedoch zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) in Zukunft in dieser Höhe als (neue) monatliche Miete zzgl. Betriebs- und Nebenkosten geschuldet, ohne dass Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Sollte das Fehlen der Optionsvoraussetzung erst nachträglich bekannt werden, so ist der Vermieter berechtigt, die bisher gezahlte vertragliche Bruttomiete nachträglich derart zu berichtigen, dass diese der (neuen) monatlichen Miete (ohne Umsatzsteuerausweis) entspricht.

2. Mietpreis und Stornierungskosten

Als Mietpreis gilt der bei der Buchung festgelegte Preis.

Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt wird eine weitere Tagesmiete fällig.
Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten wie folgt:
bis 10 Tage / gebührenfreie Stornierung möglich
bis 3 Tage / 50%
innerhalb von 3 Tage / 100%

3. Zustand der Räume

Die Räumlichkeiten werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungspauschale von 50€. 

4. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten  Räumlichkeiten inklusive des Inventars pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhanden­kommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

5. Identifikation des Mieters

Der Mieter hat  gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung bei der Buchung wahrheitsgetreue Angaben zu mach. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

6. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung bezieht sich auf einen Kalendertag, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tagesmietsatz des Studios gelten die aufgeführten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einer weiteren Tagesmiete berechnet.
Die Miete versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist üer PayPal  im Vorfeld zu bezahlen. Nach Eingang wird eine Bestätigungsmail mit entsprechenden PIN Code für den Schlüsselsafe verschickt.

7. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten


Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräu­me, Treppenhäuser, Flure, Feuerleiter) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.

8. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.

9. Schäden bei Mietbeginn

Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Inventar zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Mieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.

10. Eigene Verantwortung & Gefahr

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrach­ten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.

11. Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit

Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, das alle Fenster und Türen die vom Studio zum Aussenbereich führen geschlossen/abgeschlossen sind. Die zugehörigen Schlüssel werden für die Buchung durch einen persönlichen PIN Code in einem Schlüsselsafe zur Verfügung gestellt. Der Schlüssel muss vor Ende der Mietzeit wieder im Schlüsselsafe hinterlegt werden. Ferner hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte elektronische Geräte bei Verlassen der Räumlichkeiten vom Strom getrennt sind und das Licht ausgeschaltet ist.
Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu lasten des Mieters.

12. Haftung

Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für das Inventar und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstel­lungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entspre­chenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment obliegt dem Mieter und kann vom Mieter mitgebracht werden.

13. Gültigkeit und Gerichtsstand

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

14. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.